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Förderrichtlinie Stiftung Karpos

Die Stiftung Karpos wurde mit Stiftungsakt vom 25.02.2016 unter Zustimmung aller zu beteiligenden Gremien von Hwst. Herrn Bischof Gregor Maria Hanke OSB, Bischof von Eichstätt, errichtet. Zweck der Stiftung ist es, aus den jährlichen Erträgnissen gemäß den gesetzlichen Regeln des Bayerischen Stiftungsgesetzes, den kirchlichen Verkündigungsauftrag in seiner gesamten Breite zu fördern und zu unterstützen. Dazu gehören insbesondere die tiefere Erforschung der geoffenbarten Wahrheit sowie die Katechese. Dadurch soll die Wirkkraft des Wortes und Handeln Gottes unter den Bedingungen einer zunehmend säkularisierten Welt, nicht zuletzt auch durch Einübung neuer pastoraler Lebensformen, in höherem Maße zur Entfaltung gebracht, geistliche Berufungen geweckt und gefördert sowie die kulturelle Diakonie der Kirche gestärkt werden; dies insbesondere im Hinblick auf den Erhalt von Eichstätt als Ort der universitären theologischen Forschung und Lehre sowie der Ausbildung von Priestern.

Die Stiftung ist eine öffentliche juristische Person des Kirchenrechts (c. 116 CIC) sowie eine kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts gemäß Art. 21 ff. des Bayerischen Stiftungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.09. 2008, GVBl. 2008, S. 834.

​​​​​​​Förderbereiche Stiftungszweck

Die Stiftung erfüllt ihren Stiftungszweck insbesondere durch

  • die Unterstützung wissenschaftlicher Disziplinen der Theologie,
  • die Förderung von Forschungsprojekten,
  • die Vergabe von Forschungsstipendien,
  • die Veranstaltung oder Förderung wissenschaftlicher Symposien,
  • die Herausgabe oder Förderung wissenschaftlicher Veröffentlichungen
  • die Durchführung oder Förderung wissenschaftlicher Gastaufenthalte
  • die Durchführung oder Förderung von Mentoren- und Tutorendienste für Studierende,
  • die Unterstützung von Projekten, die der Ermöglichung neuer geistlicher Gemeinschaften und neuer seelsorgerlicher Aufbrüche dienen sowie
  • die Unterstützung von katechetischen Aktivitäten,

wobei es der Entscheidung des Stiftungsrates vorbehalten bleibt, in welchem Umfang die einzelnen Maßnahmen zur Realisierung des Stiftungszwecks realisiert werden.

Förderungen werden ausschließlich an steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke vergeben.

Förderantrag

Wenn Ihr Projektvorhaben diese Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

1. Angaben zum Antragssteller (Kurzdarstellung der Institution, Kontaktdaten, Verantwortlicher Ansprechpartner/in, max. 750 Zeichen)

Bitte beachten Sie, dass Antragsteller, Förderempfänger und späterer Aussteller des Verwendungsnachweises identisch sind.

2. Kurzdarstellung des Projektes (max. 750 Zeichen)

3. Projektbeschreibung mit einer Darstellung der Inhalte und Ziele (max. zwei DIN-A4 Seiten)

4. Termin- und Ablaufplan (Beginn, Dauer und voraussichtlicher Abschluss des Projektes)

5. Kostenplan (Gesamtkosten des Projekts, Kosten aufgeteilt auf Jahresscheiben, max. 1 DIN A4 Seite)

6. Finanzierungsplan mit folgenden Angaben:

  • bereits gesicherte Finanzierung (Eigenmittel, Förderzusagen anderer Fördere etc.)
  • noch nicht gesicherte Finanzierung (beantragte Mittel bei anderen Förderern, erwartete Einnahmen etc.)
  • die bei der Stiftung Karpos beantragte Fördersumme
  • Kontoverbindung des Zuschuss Empfängers

7. Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer oder Nichtveranlagungsbescheid

8. Satzung (Bei Vereinen aktueller Auszug am dem Vereinsregister)

Unvollständige Anträge können leider nicht bearbeitet werden.

Projektanträge müssen spätestens zwei Wochen vor der jeweiligen Stiftungsratssitzung vorliegen. Der Stiftungsrat tagt vierteljährlich, üblicherweise in den Monaten März, Juni, Oktober und Dezember. Deshalb wird darum gebeten, Ihre Anträge frühzeitig an die Stiftung zu stellen.

Den exakten Termin der nächsten Sitzung können Sie bei der Stiftung Karpos erfragen: Silke Habermeier 08421 50 700 oder über bischof(at)bistum-eichstaett(dot)de

Per E-Mail:
bischof(at)bistum-eichstaett(dot)de                               

oder

Per Post
Stiftung Karpos
Pater-Philipp-Jeningen-Platz 5
85072 Eichstätt

Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch die Stiftung besteht nicht.

Sie erklären sich bei Annahme Ihres Antrages bereit die Stiftungregelmäßig über den Fortgang des Projekts zu informieren.

Stiftung "Karpos"

P.-Philipp-Jeningen-Platz 5
85072 Eichstätt

Telefon: +49 (0) 8421 50-700
Telefax: +49 (0) 8421 50-709
E-Mail: bischof(at)bistum-eichstaett(dot)de